Schutz des Menschen
Die gesamte Anlagentechnik wird eingehaust. Daher sind keine zusätzlichen Lärmbelästigungen zu erwarten. Alle Anforderungen an die Lärmminderungstechnik werden erfüllt und Schallminderungsmaßnahmen berücksichtigt.
Neben Lärm ist auch der Geruch als Auswirkung einzugrenzen. Der Klärschlamm selbst hat durch die vorherige Entwässerung und Stabilisierung bereits viel von seiner Geruchscharakteristik verloren. Verbleibende Geruchsemissionen werden durch die Einhausung der Schlammannahme vermieden.
Auch die Belastung der Menschen mit Keimen, die beim Umgang mit Klärschlamm und technischen Einrichtungen wie Kühlsystemen entstehen können, ist zu vermeiden. Als Maßnahme sind alle anliefernden LKWs abgedeckt und die Emission belasteter Luft aus dem Anlieferungsbereich in die Umgebung wird über Abzugseinrichtungen und Filtersysteme vermieden.
Schutz der Luft
Durch eine moderne Rauchgasreinigung wird die Abgabe von Luftschadstoffen an die Umgebung soweit es technisch möglich ist minimiert. Es werden alle Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und sonstige Anforderungen an die beste verfügbare Technik (BVT) berücksichtigt. Die Abgase werden kontinuierlich überwacht.